Verkehrsflussinitiative: Bundesgericht lehnt Beschwerde ab
Das Bundesgericht bestätigt die Gültigkeit der EDU-Initiative.
Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde der Initiativegegner in allen Punkten abgelehnt. Die Initiative sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats kommen nun gemäss Regierungsrat am 27. September 2026 zur Abstimmung.
Die EDU ist erfreut über diesen Entscheid, bestätigt er doch, dass die Wortwahl des Initiativtextes sorgfältig erfolgte. Wir hoffen auf einen fairen Abstimmungskampf und erwarten, dass die grosse Mehrheit des Volks unserem Anliegen zustimmen wird, den Verkehr auf den Hauptachsen flüssig zu gestalten.
Vor uns liegt ein finanziell aufwändiger Abstimmungskampf. Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung. Besten Dank!

IBAN: CH73 0900 0000 8202 4208 4
Eidgenössisch-Demokratische Union
8200 Schaffhausen
Vermerk: «Verkehrsflussinitiative»







