Kantonale Volksinitiative für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen.
Alle Verkehrsteilnehmer, besonders auch die Wirtschaft und das Gewerbe, sind auf flüssigen Verkehr angewiesen. Temporeduktionen führen zu spürbaren Verlängerungen der Fahrzeit und dies auch beim öffentlichen Verkehr.
Um Fahrpläne einhalten zu können, muss der Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsachsen flüssig bleiben. Ansonst drohen beim Busverkehr längere Fahrzeiten und eine Aufstockung des Wagenmaterials und des Personals mit entsprechend höheren Kosten. Auch Notfalldienste sind betroffen, sie sollen nicht durch Langsamverkehr aufgehalten werden.
Bei Tempo 30 verlagert sich der Verkehr von den Hauptverkehrsachsen in die Quartiere, was dort zu unerwünschten neuen Belastungen führt. Der Verkehr soll deshalb auf den Hauptverkehrsachsen innerorts flüssig bleiben. Einschränkungen von Tempo 50 sollen nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Botschaft des Regierungsrats zur Initiative
Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Initiative in seiner Botschaft an den Kantonsrat formell für gültig erklärt. Gleichzeitig beantragt er, der Initiative einen Gegenvorschlag mit gekürztem Text gegenüberzustellen.
Gegenüberstellung der Gesetzestexte
Das Strassengesetz des Kantons Schaffhausen vom 18. Februar 1980 wird wie folgt geändert:
Initiativtext
Art. 12 (Einschränkungen)
Absatz 3 (neu)
Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden, gilt generell als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsfluss auf diesen Strassen darf grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden.
Absatz 4 (neu)
Ausnahmen von Abs 3 dürfen nur über kurze Strecken bewilligt werden. Diese Ausnahmen bedürfen einer Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan.
Gegenvorschlag
Art. 12 (Einschränkungen)
Absatz 3 (neu)
Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden.
Absatz 4 der Volksinitiative ist gestrichen.
Die Initianten haben den Gegenvorschlag des Regierungsrats inhaltlich diskutiert und dazu Stellung genommen.
>> Hier geht’s zur Stellungnahme der EDU zum Gegenvorschlag der Regierung
>> Ganze Botschaft des RR als pdf zum Download
Spende zur Unterstützung der Initiative

Wir danken herzlich für jede Unterstützung!
IBAN: CH73 0900 0000 8202 4208 4
Eidgenössisch-Demokratische Union
8200 Schaffhausen
Vermerk: «Verkehrsflussinitiative»